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FAQ (Fragen/Antworten)

Wie kann ich einen Fall vor das Bundesgericht ziehen?

Das Bundesgericht überprüft im Rahmen von gesetzlich genau umschriebenen Verfahren und innerhalb bestimmter Fristen Entscheide letzter kantonaler Instanzen, des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts. Wer sich in einem Verfahren vor diesen Instanzen unrecht behandelt fühlt, kann - sofern die übrigen Voraussetzungen zur Erhebung einer Beschwerde gegeben sind - mit oder auch ohne  Rechtsvertreter (Anwalt) beim Bundesgericht Beschwerde einreichen.

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