Die Erste zivilrechtliche Abteilung

behandelt die Beschwerden in Zivilsachen und die subsidiären Verfassungsbeschwerden, welche folgende Rechtsgebiete betreffen:
a. Schuldrecht;
b. Versicherungsvertrag;
c. ausservertragliches Haftpflichtrecht (auch nach Spezialgesetzen);
d. medizinische Staatshaftung;
e. privates Wettbewerbsrecht;
f. Immaterialgüterrecht;
g. nationale und internationale Schiedsgerichtsbarkeit;
h. Registersachen und Entscheide über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheiden sowie über die Rechtshilfe in Zivilsachen gemäss Artikel 72 Absatz 2 Buchstabe b Ziffern 1 und 2 BGG in den Rechtsgebieten nach den Buchstaben a–g;
i. provisorische und definitive Rechtsöffnungen.
Die Erste zivilrechtliche Abteilung behandelt auf Klage die zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen oder zwischen Kantonen sowie in ihrem sachlichen Zuständigkeitsbereich Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen kantonale Erlasse.