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Die Rekurskommission

Geschäftsverteilung
Die Rekurskommission
Die Rekurskommission besteht aus drei ordentlichen Richtern oder Richterinnen. Bei Beschwerden nach Artikel 81 der Personalverordnung des Bundesgerichts vom 27. August 2001 setzt sich die Rekurskommission aus den drei Richtern oder Richterinnen sowie aus zwei vom Personal gewählten Vertretern oder Vertreterinnen zusammen. Den Vorsitz führt der Richter oder die Richterin mit dem höchsten Amtsalter.
Die Rekurskommission beurteilt Streitigkeiten nach folgenden Bestimmungen:
a. Artikel 81 der Personalverordnung des Bundesgerichts vom 27. August 2001;
b. Artikel 28 BGG und Artikel 64 dieses Reglements betreffend das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung;
c. Artikel 16 der Verordnung des Bundesgerichts vom 27. September 1997 zum Archivierungsgesetz;
d. Artikel 19 der Richtlinien vom 6. November 2006 betreffend die Gerichtsberichterstattung am Bundesgericht.