Die Zweite zivilrechtliche Abteilung

behandelt die Beschwerden in Zivilsachen und die subsidiären Verfassungsbeschwerden, die folgende Rechtsgebiete betreffen:
a. Zivilgesetzbuch:

   1. Personenrecht,
   2. Familienrecht
   3. Erbrecht,
   4. Sachenrecht;

b. bäuerliches Bodenrecht;
c. Schuldbetreibung und Konkurs (ohne provisorische und definitive Rechtsöffnungen);
d. Registersachen und Entscheide über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheiden sowie über die Rechtshilfe in Zivilsachen gemäss Artikel 72 Absatz 2 Buchstabe b BGG in den Rechtsgebieten nach Buchstaben a und c dieses Absatzes.
Die Zweite zivilrechtliche Abteilung behandelt auf Klage die zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen oder zwischen Kantonen sowie in ihrem sachlichen Zuständigkeitsbereich Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen kantonale Erlasse und Beschwerden gegen Schiedssprüche gemäss Artikel 389 der Zivilprozessordnung (ZPO).