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Suchstrategie in den Urteilen des BGer
Grundangebot gratis

Inhalt

Die Entscheide in der Datenbank der BGE ab 1954 (Leitentscheide) entsprechen den Entscheiden der amtlichen Sammlung der Bundesgerichtsentscheide (BGE), die in Papierform herausgegeben wird.

Die Entscheide in der Datenbank der weiteren Urteile ab 2000 entsprechen einem grösseren Teil der von den verschiedenen Abteilungen des Bundesgerichts seit dem Jahr 2000 ergangenen Entscheide (100 % seit 2007). Bei diesen Entscheiden handelt es sich sowohl um in der amtlichen Sammlung des Bundesgerichts publizierte Entscheidungen (BGE - siehe Leitenscheide seit 1954) sowie vor allem um zahlreiche nicht publizierte Entscheide.

Suchwerkzeuge

In den BGE ab 1954 kann auf die Urteile über den Index und die Volltextsuche zugegriffen werden. In den weiteren Urteilen ab 2000 ist einzig die Volltextsuche verfügbar. In beiden Datenbanken können Sucheinschränkungen auf eine Zeitspanne und bestimmte Abteilungen vorgenommen werden.

Suchstrategie

  1. BGE-Referenz bekannt
    -> Suche im Index der Urteile ab 1954

    Ist die BGE-Referenz bekannt (z.B. 127 III 123), sollte die Suche über den Index erfolgen.
  2. Dossiernummer bekannt
    -> Volltextsuche nach Dossiernummer in den Urteilen ab 2000 oder den BGE ab 1954

    Ist die Dossiernummer bekannt (z.B. 2P.81/2002 oder 2C_335/2007), sollte eine Volltextsuche mit der Dossiernummer erfolgen.
  3. Rechtsgebiet, Abteilung und/oder Zeitperiode bekannt
    -> Volltextsuche einschränken

    Ist das Rechtsgebiet des Problems oder die am Entscheid beteiligte Bundesgerichtsabteilung bekannt (z.B. Strafrecht oder Strafrechtliche Abteilung), sollte die Suche auf diese Suchelemente eingeschränkt werden. Anschliessend wird die Volltextsuche durchgeführt (siehe Punkt 4 - Volltextsuche).

    Ist das Urteilsdatum oder die Periode des Urteils bekannt, sollte die Suche entsprechend eingeschränkt werden. Diese Einschränkung kann mit einer Einschränkung nach Rechtsgebiet oder Bundesgerichtsabteilung kumuliert werden. Anschliessend wird die Volltextsuche durchgeführt (siehe Punkt 4 – Volltextsuche).
  4. Elemente des Sachverhalts oder der juristischen Frage bekannt
    -> Volltextsuche

    Kann das Problem weder einer Dossiernummer zugeordnet noch auf irgendeine Weise eingeschränkt werden und ist einzig die Sachlage und/oder die juristische Frage bekannt (z.B. werden Disziplinarmassnahmen in Form eines Schulausschlusses wegen Körperverletzungen auf dem Schulareal gegen einen Jugendlichen getroffen), sollte eine uneingeschränkte Volltextsuche erfolgen.

    Bei einer Suche im Volltextmodus sollte auf folgende Punkte geachtet werden :
    - Suchanfrage bestehend aus mindestens zwei oder drei Suchbegriffen
    - Verwendung möglichst genauer und spezifischer Suchbegriffe (inkl. Fachbegriffe und Namen von Ortschaften, Personen, etc.)
    - Vermeidung allgemeiner Begriffe (z.B. Recht, Strafe, Klage, usw.)

Juli 2008/BrJ





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