Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Regeste
Art. 4 BV; rechtliches Gehör.
Allgemeine Voraussetzungen des aus Art. 4 BV folgenden Minimalanspruches auf rechtliches Gehör.
Referenzen
Artikel:
Art. 4 BV