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Regeste

Art. 34 Ziff. 2 StGB.
Welche Fahrweise zum angestrebten Ziel der möglichst raschen Einweisung eines Patienten ins Spital noch in angemessenem Verhältnis steht, hängt von den konkreten Umständen ab. Notstandshilfe im vorliegenden Fall bejaht.

Inhalt

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Artikel: Art. 34 Ziff. 2 StGB