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Regeste

Art. 32 StGB.
Die in Erfüllung einer Amtspflicht begangene Tat muss ihrem Zweck angemessen sein.
Verhältnismässigkeit verneint im Falle eines Polizisten, der einen die Weisung zum Anhalten (Routinekontrolle) nicht befolgenden, unschwer identifizierbaren Motorradfahrer an der Weiterfahrt mit einer Intervention hinderte, welche einen schweren Sturz des Mororradfahres zur Folge hatte.

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Referenzen

Artikel: Art. 32 StGB