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Regeste

Art. 1 Abs. 2 lit. b UWG.
Verwarnungen wegen angeblicher Patentverletzung sind nur dann als unlauterer Wettbewerb zu qualifizieren, wenn der Patentinhaber um die Nichtigkeit des Patentes weiss oder an dessen Rechtsbeständigkeit zumindest ernsthaft zweifeln muss.

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Referenzen

Artikel: Art. 1 Abs. 2 lit. b UWG