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Regeste

Auslieferung. Europäisches Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 (EAÜ).
1. Art. 12 Ziff. 2 lit. b EAÜ; Anforderungen an die Begründung des Auslieferungsgesuchs (E. 2a).
2. Begriff des Ausnahmegerichts im Sinne des schweizerischen Vorbehalts zu Art. 1 EAÜ (E. 4).
3. Kein politisches Delikt gemäss Art. 3 Ziff. 1 EAÜ (E. 6a).
4. Verweigerung der Auslieferung in Anwendung von Art. 3 Ziff. 2 EAÜ, da ernstliche Gründe zur Annahme bestehen, der Einsprecher wäre aus rassischen und politischen Gründen in einem Strafverfahren des ersuchenden Staates der Gefahr einer Erschwerung seiner Lage ausgesetzt (E. 6b).

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 12 Ziff. 2 lit. b EAÜ, Art. 1 EAÜ, Art. 3 Ziff. 1 EAÜ, Art. 3 Ziff. 2 EAÜ

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