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Regeste

Art. 314 und Art. 315 StGB; Konkurrenzen.
Zwischen den Tatbeständen der ungetreuen Amtsführung und der passiven Bestechung gemäss Art. 315 Abs. 1 StGB besteht überschneidende Idealkonkurrenz (E. 4b). Im Verhältnis zu Art. 315 Abs. 2 jedoch ist unechte Konkurrenz anzunehmen (E. 4c).
Art. 317 StGB; Urkundenfälschung im Amt.
Die Falschbeurkundung gemäss Art. 317 Ziff. 1 Abs. 2 StGB setzt eine eindeutige schriftliche inhaltlich unrichtige Erklärung des Täters voraus. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn ein Staatsbuchhalter vom Kanton nicht geschuldete Beträge in eine kantonale (Sammel)-Zahlungsanweisung aufnimmt (E. 6c).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 314 und Art. 315 StGB, Art. 315 Abs. 1 StGB, Art. 317 StGB, Art. 317 Ziff. 1 Abs. 2 StGB