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Regeste

Art. 86 SchKG und 8 ZGB. Rückforderungsklage; Beweis negativer Tatsachen.
Beweislastverteilung bei der Rückforderungsklage im Sinne von Art. 86 SchKG. Unterscheidung zwischen bundesrechtlichem Beweisrecht und kantonalem Verfahrensrecht beim Beweis negativer Tatsachen.

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Artikel: Art. 86 SchKG

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