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Regeste

Art. 264a ZGB und Art. 28 PartG; Stiefkindadoption durch eingetragene Partner.
Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, sind nach geltendem Recht nicht zur Adoption zugelassen, auch nicht zur Stiefkindadoption (E. 4). Frage offengelassen, ob das Adoptionsverbot völkerrechtskonform ist, weil die behauptete Diskriminierung gegenüber Ehepaaren im vorliegenden Einzelfall nicht gegeben war (E. 5).

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Referenzen

Artikel: Art. 264a ZGB, Art. 28 PartG