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Regeste

Dienstvertrag, Konkurrenzverbot.
Abgrenzung des Begriffs des Konkurrenzverhältnisses im Sinn des Wettbewerbsrechts von demjenigen im Sinne des Dienstvertragsrechts.
Begriff des "konkurrierenden Geschäfts" gemäss Art. 356 OR.

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Referenzen

Artikel: Art. 356 OR