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Regeste

Art. 67 OG. Zulässigkeit und Bedeutung eines Privatgutachtens im Berufungsverfahren (Erw. 2).
Richterliche Einschränkung des Patentes nach Art. 27 Abs. 1 und 24 Abs. 1 lit. c PatG. Keine zeitliche Befristung der Einschränkung nach Art. 24 Abs. 2 PatG (Erw. 4).
Voraussetzungen der Einschränkung im vorliegenden Fall verneint (Erw. 5).

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Referenzen

Artikel: Art. 67 OG, Art. 24 Abs. 2 PatG