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Regeste

Die Indexierung von Unterhaltsbeiträgen für eheliche oder aussereheliche Kinder (Art. 156 Abs. 2, 319 ZGB) durch den Richter ist grundsätzlich zulässig (Änderung der Rechtsprechung).
Sie setzt voraus, dass erwartet werden darf, das Einkommen des Beitragspflichtigen werde sich der Teuerung anpassen (Erw. 7 lit. f).
Anforderungen an die Indexklausel (Erw. 7 lit. g, h).
Die Abänderungsklage (Art. 157, 320 ZGB) bleibt vorbehalten (Erw. 7 lit. i).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 156 Abs. 2, 319 ZGB, Art. 157, 320 ZGB