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Regeste

Unzulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde, die sich allein auf kantonale Bestimmungen betreffend die Parteikosten in Prozessen gemäss Art. 121 KUVG stützt (Art. 128 OG).

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Referenzen

Artikel: Art. 121 KUVG, Art. 128 OG