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Regeste

Widerhandlungen gegen das Lotteriegesetz (Art. 38 Abs. 1 LG); Konfiskation (Art. 43 LG), Einziehung (Art. 59 StGB), Verhältnis (Art. 333 Abs. 1 StGB).
Art. 59 StGB hat Vorrang vor Art. 43 LG und findet auch Anwendung auf Vermögenswerte, die durch Widerhandlungen gegen das Lotteriegesetz erlangt worden sind (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 43 LG, Art. 59 StGB, Art. 38 Abs. 1 LG, Art. 333 Abs. 1 StGB