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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
6B_740/2022  
 
 
Verfügung vom 8. September 2022  
 
Strafrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Rüedi, als Einzelrichter, 
Gerichtsschreiber Matt. 
 
Verfahrensbeteiligte 
Konkursmasse A.________, 
vertreten durch das Konkursamt Basel-Stadt, 
Beschwerdeführerin, 
 
gegen  
 
Bundesanwaltschaft, 
Guisanplatz 1, 3003 Bern, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Einziehung beschlagnahmter Vermögenswerte; Rückzug, 
 
Beschwerde gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts, Strafkammer, vom 30. September 2016 und 30. März 2017 (SK.2015.44). 
 
 
Der Einzelrichter zieht in Erwägung:  
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 5. August 2022 zurückgezogen. 
Infolgedessen ist das Sistierungsgesuch der Beschwerdeführerin betreffend das Verfahren nach SchKG gegenstandslos. 
 
 
Demnach verfügt der Einzelrichter:  
 
1.  
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2.  
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
 
3.  
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Bundesstrafgericht, Strafkammer, schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 8. September 2022 
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Instruktionsrichter: Rüedi 
 
Der Gerichtsschreiber: Matt