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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
                 
 
 
6B_1258/2017  
 
 
Verfügung vom 21. Dezember 2017  
 
Strafrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Denys, Präsident, 
Gerichtsschreiberin Arquint Hill. 
 
Verfahrensbeteiligte 
X.________, 
vertreten durch Advokat Dr. Christian von Wartburg, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen  
 
Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft, Erste Staatsanwältin, Grenzacherstrasse 8, 4132 Muttenz, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Entschädigung; rechtliches Gehör etc.; Rückzug 
 
Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, vom 7. August 2017 (470 17 97). 
 
 
Erwägungen:  
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 20. Dezember 2017 zurückgezogen. 
 
 
Demnach verfügt der Präsident:  
 
1.   
Die Beschwerde wird als gegenstandslos am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 
 
2.   
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3.   
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 21. Dezember 2017 
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Präsident: Denys 
 
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill