Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
1C_294/2021
Verfügung vom 21. Mai 2021
I. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Chaix, präsidierendes Mitglied,
Gerichtsschreiber Pfäffli.
Verfahrensbeteiligte
Kyriakoula Topaloudis,
Beschwerdeführerin,
gegen
Bundeskanzlei,
Bundeshaus West, 3003 Bern.
Gegenstand
Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 betreffend Covid-19-Gesetz.
In Erwägung,
dass Kyriakoula Topaloudis mit Eingabe vom 18. Mai 2021 (Postaufgabe 19. Mai 2021) Beschwerde gegen die Eidgenössische Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 betreffend Covid-19-Gesetz erhoben hat;
dass die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 20. Mai 2021 ihre Beschwerde zurückgezogen hat;
dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist;
dass auf eine Kostenauflage zu verzichten ist (Art. 66 Abs. 1 BGG);
verfügt das präsidierende Mitglied :
1.
Das Verfahren 1C_294/2021 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird der Beschwerdeführerin und der Bundeskanzlei schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 21. Mai 2021
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Das präsidierende Mitglied: Chaix
Der Gerichtsschreiber: Pfäffli