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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
1B_357/2021  
 
 
Verfügung vom 6. Juli 2021  
 
I. öffentlich-rechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Kneubühler, Präsident, 
Gerichtsschreiber Pfäffli. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen  
 
B.________ AG, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Strafverfahren; Kontosperre, 
 
Beschwerde gegen die Verfügung des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt, 
Präsident, vom 25. Mai 2021 (SB.2018.46). 
 
 
In Erwägung,  
dass A.________ mit Eingabe vom 19. Juni 2021 Beschwerde in Strafsachen gegen die Verfügung des Appellationsgerichts Basel-Stadt vom 25. Mai 2021 erhoben hat; 
dass der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 29. Juni 2021 seine Beschwerde zurückgezogen hat; 
dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist; 
dass auf eine Kostenauflage zu verzichten ist (Art. 66 Abs. 1 BGG); 
 
 
verfügt der Präsident:  
 
1.  
Das Verfahren 1B_357/2021 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2.  
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3.  
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Präsident, schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 6. Juli 2021 
 
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Präsident: Kneubühler 
 
Der Gerichtsschreiber: Pfäffli