Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
1C_345/2021
Verfügung vom 16. Juni 2021
I. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Kneubühler, Präsident,
Gerichtsschreiber Pfäffli.
Verfahrensbeteiligte
Walter Haefelin,
Beschwerdeführer,
gegen
Regierungsrat des Kantons Thurgau,
Bundeskanzlei.
Gegenstand
Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 über das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT),
Beschwerde gegen den Entscheid des Regierungsrats des Kantons Thurgau vom 31. Mai 2021.
In Erwägung,
dass Walter M. Haefelin mit Eingabe vom 3. Juni 2021 Beschwerde gegen die Eidgenössische Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 betreffend das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) erhoben hat;
dass der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 14. Juni 2021 seine Beschwerde zurückgezogen hat;
dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist;
dass auf eine Kostenauflage zu verzichten ist (Art. 66 Abs. 1 BGG);
verfügt der Präsident:
1.
Das Verfahren 1C_345/2021 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, der Bundeskanzlei und dem Regierungsrat des Kantons Thurgau schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 16. Juni 2021
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Kneubühler
Der Gerichtsschreiber: Pfäffli