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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
                 
 
 
6B_808/2020  
 
 
Verfügung vom 26. August 2020  
 
Strafrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichterin Jacquemoud-Rossari, 
präsidierendes Mitglied, 
Gerichtsschreiberin Arquint Hill. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen  
 
Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Nichteintreten auf Einsprache infolge Verspätung; Rückzug, 
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt, Einzelgericht, vom 3. Juni 2020 (BES.2020.80). 
 
 
Erwägungen:  
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 25. August 2020zurückgezogen. 
 
 
Demnach verfügt das präsidierende Mitglied:  
 
1.   
Das Verfahren wird infolge Rückzug der Beschwerde von der Geschäftskontrolle abgeschrieben. 
 
2.   
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
 
3.   
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Einzelgericht, schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 26. August 2020 
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
Das präsidierende Mitglied :       Die Gerichtsschreiberin: 
 
Jacquemoud-Rossari       Arquint Hill