Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
6B_379/2025
Verfügung vom 20. Mai 2025
I. strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Muschietti, als präsidierendes Miglied,
Gerichtsschreiberin Unseld.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführerin,
gegen
Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis, Bahnhofplatz 10, Postfach, 8953 Dietikon,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Einsprache gegen Strafbefehl; Rückzug,
Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 11. April 2025 (UH240382-O/U/REA).
Erwägungen:
Die Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich vom 11. April 2025 wurde mit Schreiben vom 13. Mai 2025 (Datum Postaufgabe in Deutschland) innert der Frist für die Bezahlung des Kostenvorschusses zurückgezogen.
Demnach verfügt das präsidierende Mitglied:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 20. Mai 2025
Im Namen der I. strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Das präsidierende Mitglied: Muschietti
Die Gerichtsschreiberin: Unseld