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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
6B_930/2024  
 
 
Verfügung vom 21. Januar 2025  
 
I. strafrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Muschietti, als Einzelrichter, 
Gerichtsschreiberin Andres. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________, 
vertreten durch Advokatin Angela Agostino-Passerini, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen  
 
Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau, 
Frey-Herosé-Strasse 20, 5001 Aarau, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Mehrfacher Raub etc.; Rückzug, 
 
Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts 
des Kantons Aargau, Strafgericht, 1. Kammer, 
vom 28. September 2023 (SST.2022.196). 
 
 
Der Einzelrichter zieht in Erwägung:  
 
1.  
Die Beschwerde vom 15. November 2024 gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 28. September 2023 wurde mit Eingabe vom 18. Januar 2025 zurückgezogen. Das Verfahren ist infolge Beschwerderückzugs abzuschreiben. 
 
2.  
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
 
Demnach verfügt der Einzelrichter:  
 
1.  
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2.  
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3.  
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Aargau, Strafgericht, 1. Kammer, schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 21. Januar 2025 
 
Im Namen der I. strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Einzelrichter: Muschietti 
 
Die Gerichtsschreiberin: Andres