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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
7B_1203/2024  
 
 
Verfügung vom 23. Januar 2025  
 
II. strafrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichterin van de Graaf, als Einzelrichterin, 
Gerichtsschreiber Eschle. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________ Ltd., 
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Andreas Rüd, 
Beschwerdeführerin, 
 
gegen  
 
1. Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich, Qualifizierte Wirtschaftskriminalität und internationale Rechtshilfe, Güterstrasse 33, 8010 Zürich, 
2. B.________, 
vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Stefan Leimgruber und/oder Dr. Roland M. Ryser, 
Beschwerdegegnerinnen. 
 
Gegenstand 
Einstellung; Rückzug 
 
Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 3. Oktober 2024 (UE230137-O/U/BEE). 
 
 
Erwägungen:  
 
1.  
Die Beschwerde in Strafsachen vom 11. November 2024 (Postaufgabe) gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich vom 3. Oktober 2024 in der rubrizierten Angelegenheit wurde am 20. Januar 2024 zurückgezogen. Mit dem Rückzug der Beschwerde wird das Verfahren gegenstandslos und ist von der Instruktionsrichterin als Einzelrichterin im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben. 
 
2.  
Die Beschwerdeführerin, die ihre Beschwerde zurückgezogen und damit das Dahinfallen des Verfahrens verursacht hat, hat für die bisher entstandenen bundesgerichtlichen Kosten aufkommen (Art. 66 BGG). Die Gerichtskosten sind auf Fr. 300.-- festzusetzen. 
 
 
Demnach verfügt die Einzelrichterin:  
 
1.  
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2.  
Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 
 
3.  
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 23. Januar 2025 
 
Im Namen der II. strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Die Einzelrichterin: 
 
Der Gerichtsschreiber: