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Regeste

Schiedsverfahren. Rechtsnachfolge. Schweiz. ordre public.
Art. 4 BV, 8, 9, 28, 36 lit. b und f, 40 Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit, 17 BZP.
1. Nichtigkeitsbeschwerde gemäss Art. 36 ff. des Konkordats: grundsätzlich rein kassatorische Natur (E. 4).
2. Zuständigkeit des Schiedsgerichts: Prüfungsbefugnis der kant. Beschwerdeinstanz (E. 5).
3. Verletzung von Treu und Glauben: Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts (E. 6).
4. Vorbehalt des schweiz. ordre public (E. 7 und 8).
5. Rechtsnachfolge (E. 8).

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV