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Regeste

Zulässigkeit der Beschwerde gemäss Art. 90 ff. BGG.
Abgrenzung von Endentscheid, Teilentscheid sowie Vor- und Zwischenentscheid und Folgen für die Zulässigkeit der Beschwerde an das Bundesgericht. Qualifikation eines Urteils betreffend Erbteilung im konkreten Fall (E. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 90 ff. BGG