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Regeste

Verantwortlichkeit des Grundeigentümers (Art. 679 ZGB); öffentliche Gewässer.
Zusammenfassung der Rechtsprechung (E. 3). Der Kanton haftet für Überschwemmungen infolge eines Anstiegs des Grundwasserspiegels verursacht durch gewerbsmässigen Kiesabbau im Rhonebett in einer grösseren Tiefe als vom Kanton bewilligt (E. 4.1-4.5).

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Referenzen

Artikel: Art. 679 ZGB