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Regeste

Widerhandlungen gegen Art. 24 lit. a und c MSchG. Eventualvorsatz.
1. Verhältnis von lit. a zu lit. c des Art. 24 MSchG (Änderung der Rechtsprechung).
2. Bei der Anwendung der Strafbestimmungen des MSchG ist vom gleichen Begriff des Eventualvorsatzes auszugehen wie im gemeinen Strafrecht.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 24 lit. a und c MSchG, Art. 24 MSchG