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Regeste

1. Art. 277 BStP. Diese Bestimmung umschreibt nicht einen selbständigen Beschwerdegrund.
2. Art. 191 Ziff. 2 StGB. Fällt unzüchtiges Reden unter den Begriff der unzüchtigen Handlung?

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 277 BStP, Art. 191 Ziff. 2 StGB