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Regeste

Revision. Art. 136ff. OG.
1. Zulässigkeit des Gesuches (Erw. 1).
2. Zusammensetzung der Gerichtsabteilung, die über ein auf Art. 136 lit. d OG gestütztes Gesuch zu urteilen hat (Erw. 2).
3. Natur der Revision (Erw. 3).
4. Auslegung von Art. 136 lit. d OG (Erw. 3).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 136 lit. d OG