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Regeste

Art. 80e lit. b Ziff. 1 IRSG; Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen eine Zwischenverfügung im internationalen Rechtshilfeverfahren; nicht wieder gutzumachender Nachteil einer Beschlagnahme von Vermögenswerten oder Wertgegenständen.
Die selbständige Anfechtung von Zwischenentscheiden ist nur ausnahmsweise zulässig. Der Beschwerdeführer hat daher mit konkreten Angaben glaubhaft zu machen, dass die Beschlagnahme von Vermögenswerten oder Wertgegenständen für ihn zu einem nicht wieder gutzumachenden Nachteil führt (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 80e lit. b Ziff. 1 IRSG