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Regeste

Art. 1 Abs. 1 UWG.
Pflicht des Unternehmers zur Geheimhaltung der ihm vom Besteller anvertrauten Konstruktionsidee. Grundsatz von Treu und Glauben (Erw. 2 bis 4).
Gemeinfreiheit des Erzeugnisses als grundsätzlicher Beendigungsgrund des Nachahmungsverbots (Erw. 5).
Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG.
Beschränkung dieser Vorschrift auf den Ausstattungsschutz eines Erzeugnisses. (Erw. 6).

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Referenzen

Artikel: Art. 1 Abs. 1 UWG, Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG