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Regeste

Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen auf dem Gebiete der Raumplanung vom 17. März 1972 (BMR).
1. Verweigerung des rechtlichen Gehörs durch Nichtdurchführung eines Augenscheins durch die kantonale Exekutive?
2. Anwendungsfall von Art. 4 Abs. 3 BMR: Verneinung der Standortgebundenheit und des sachlich begründeten Bedürfnisses für die Erstellung eines zusätzlichen Wohnhauses.