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Regeste

Art. 100 ter Ziff. 4 Abs. 2 StGB; Aufhebung der Arbeitserziehung.
Diese Bestimmung regelt ausserordentliche Fälle einer Aufhebung der Arbeitserziehung. Der Richter bricht deshalb die Massnahme nur aus besonderen und zwingenden Gründen vorzeitig ab.

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Referenzen

Artikel: Art. 100 ter Ziff. 4 Abs. 2 StGB