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Regeste

Automobilhaftpflicht.
Art. 36 Abs. 4 SVG. Pflichten des Führers, der sein Fahrzeug in den Verkehr einfügen will (Erw. 1c-d).
Art. 45 Abs. 3 OR. Festsetzung des für die Berechnung der Entschädigung massgebenden Verdienstes des Versorgers.
Art. 47 OR. Bestimmung der Genugtuungssumme unter Berücksichtigung des Mitverschuldens des Opfers.
Art. 60 Abs. 1 und 2 SVG. Teilung der Haftung, Rückgriffsklage des Verantwortlichen, der einen Dritten abgefunden hat. (Erw. 1e, 9).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 36 Abs. 4 SVG, Art. 45 Abs. 3 OR, Art. 47 OR, Art. 60 Abs. 1 und 2 SVG