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Regeste

Rechtliches Schicksal des Erlöses aus der Rückzahlung einer Obligation, welcher der auf bewahrenden Bank (die den Titel in ein fremdes Sammeldepot gelegt hatte) kurz vor dem Entzug der Bewilligung zur Ausübung des Bankgewerbes und der nachfolgenden Konkurseröffnung gutgeschrieben wird.
1. Es wird kein Massa-Anspruch (Art. 262 Abs. 1 SchKG) des Deponenten begründet (E. 1).
2. Subrogation bzw. Aussonderung im Sinne von Art. 401 OR? (E. 2 und 3).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 262 Abs. 1 SchKG, Art. 401 OR