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Regeste

1. Art. 43 Abs. 1 und 55 Abs. 1 lit. c OG. Gegen Entscheide, die auf kantonalem Recht beruhen, ist die Berufung nur zulässig, wenn der kantonale Gesetzgeber bei der Regelung der Frage verpflichtet war, auf Bundesrecht Rücksicht zu nehmen (Erw. 1).
2. Art. 2 ZGB setzt der Anwendung des kantonalen Rechts keine Schranken (Erw. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 2 ZGB