Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 88 OG.
Legitimation einer öffentlichen Korporation (E. 1a), eines Berufsverbandes (E. 1b).
Die Legitimation der Mitbewerber zur Anfechtung einer Berufsausübungsbewilligung setzt eine Verletzung verfassungsrechtlich geschützter nicht bloss tatsächlicher Interessen voraus (E. 1c).
Art. 4 BV; Teilweise Gleichstellung von HTL-Ingenieuren und -Architekten mit ETH-Ingenieuren und -Architekten.
In Anbetracht der den HTL-Ingenieuren und -Architekten durch das kant. (TI) Baugesetz bewilligten beruflichen Tätigkeit ist es nicht willkürlich, sie unter gewissen Voraussetzungen zur Tessiner Ingenieur- und Architekten-Kammer zuzulassen und sie somit den ETH-Ingenieuren und -Architekten insofern gleichzustellen, als sie damit die Möglichkeit erhalten, Aufträge der öffentlichen Hand anzunehmen.

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 88 OG, Art. 4 BV

Navigation

Neue Suche