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Regeste

Art. 286 StGB, Hinderung einer Amtshandlung.
1. Begriff (Erw. 2, 4, 6).
2. Das Warnen von Fahrzeugführern vor einer Geschwindigkeitskontrolle erfüllt den Tatbestand nicht (Erw. 4, 5).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 286 StGB

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