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Regeste

Geltendmachung des Anspruchs auf Leistungen (Art. 46 IVG und Art. 66 IVV).
- Formelle Anforderungen an das Gesuch und Folgen ihrer Nicht-Beachtung.
- Ist es zulässig, nach dem Misslingen einer Umschulung über den Rentenanspruch zu befinden, wenn mit dem Leistungsgesuch nur die Umschulung beantragt worden ist?

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 46 IVG, Art. 66 IVV