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Regeste

Kantonales Enteignungsrecht; werkbedingte Vor- und Nachteile.
Der Grundsatz, dass werkbedingte Vor- und Nachteile bei der Festsetzung der Enteignungsentschädigung nicht zu berücksichtigen sind, gilt auch im kantonalrechtlichen Enteignungsverfahren.
Werkbedingte Vor- und Nachteile können die Grundstückspreise schon lange vor der Verwirklichung des Werkes beeinflussen.