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Regeste

Bäuerliches Erbrecht: Ungeteilte Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes zum Ertragswert (Art. 620 ZGB).
Die ungeteilte Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes, das keine Wohnstätte umfasst, an einen geeigneten Erben, der Miteigentümer des von ihm bewohnten, unter dem Gesichtspunkt der Bewirtschaftung des Gewerbes günstig gelegenen Hauses ist, ist zulässig.

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Referenzen

Artikel: Art. 620 ZGB