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Regeste

1. Art. 305 StGB, Begünstigung. Diese Bestimmung schützt nur die schweizerische Strafrechtspflege (Erw. 1).
2. Art. 226 Abs. 2 StGB, Weiterschaffen von Sprengstoffen. Fall im Ausland zu verübender Sprengstoffanschläge (Erw. 2).
3. Art. 64 StGB, achtungswerte Beweggründe. Begriff. Bedeutung politischer Motive (Erw. 3).
4. Art. 145 Abs. 2 StGB, gemeine Gesinnung. Begriff (Erw. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 305 StGB, Art. 226 Abs. 2 StGB, Art. 64 StGB, Art. 145 Abs. 2 StGB