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Regeste

Schenkung durch Anweisung.
1. Art. 466 f. OR. Anweisungsverhältnis und Grundverhältnis. (E. 2).
2. Art. 242 Abs. 1 OR. Schenkung von Hand zu Hand durch Anweisung (E. 3a)?
3. Art. 243 Abs. 1 OR. Erfordernis der Schriftform für das Schenkungsversprechen (E. 3b).
4. Art. 243 Abs. 3 OR. Nach dem Tode des Schenkers kann ein formungültiges Schenkungsversprechen nicht mehr vollzogen werden (E. 3c).
5. Art. 470 Abs. 1 und 2 OR. Vollzug eines Schenkungsversprechens durch Anweisung (E. 3c und d).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 242 Abs. 1 OR, Art. 243 Abs. 1 OR, Art. 243 Abs. 3 OR, Art. 470 Abs. 1 und 2 OR