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Regeste

BRB betreffend Verbot der Anlage ausländischer Gelder in inländischen Grundstücken.
1. Zulässigkeit der Berufung, mit der gerügt wird, zur Anwendung des BRB seien nicht die Zivilgerichte, sondern einzig die Verwaltungsbehörden zuständig (E. 1).
2. Befugnis des Zivilrichters, vorfrageweise zu prüfen, ob ein Rechtsgeschäft unter das Verbot der Anlage ausländischer Gelder in inländischen Grundstücken falle (E. 2).
3. Zivilrechtliche Folgen eines Verstosses gegen das Verbot (E. 3/4).
4. Umgehung des Verbots durch Gewährung von Grundpfanddarlehen (E. 5).

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