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Regeste

Art. 18 BMM.
Die Begründungspflicht gemäss Art. 18 Abs. 1 BMM ist Teil der Willenserklärung auf Mietzinserhöhung, und der Vermieter muss sie so gegen sich gelten lassen, wie der Mieter sie in guten Treuen verstehen kann.

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Referenzen

Artikel: Art. 18 BMM, Art. 18 Abs. 1 BMM