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Regeste

Art. 4 BV; Art. 704 ZGB.
Einen durch das an die Oberfläche getretene Grundwasser gebildeten Weiher in einer Kiesgrube auf privatem Grund nicht als Quelle im Sinne von Art. 704 ZGB zu betrachten, ist nicht willkürlich.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 704 ZGB, Art. 4 BV